Vor genau 100 Jahren, am 19.01.1919, nahmen Frauen das erste Mal als Wählerinnen und Gewählte an der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung teil.
Erst seit 1908 dürfen Frauen in politische Vereinigungen und Parteien eintreten und politische Vereine gründen. Unterschiedliche Zusammenschlüsse kämpften zu damaliger Zeit alle für das gleiche Ziel: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“. Dieser in 1918 gefasste Beschluss der Weimarer Verfassung brachte den Durchbruch des Frauenwahlrechts.