• Veranstaltungsbedingungen

    Veranstaltungsbedingungen des CAJ Deutschland e.V.

    § 1      Anmeldung

    1. Die Anmeldung für eine Veranstaltung erfolgt in Textform per Anmeldefax, Online-Anmeldung oder Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Bei Anmeldung von Personen unter 18 Jahren muss die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person vorgelegt werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und sind für den*die Teilnehmer*in verbindlich. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird die CAJ den*die Teilnehmer*in umgehend informieren und - wenn möglich und gewünscht- auf einer Warteliste vormerken. Mit der ausschließlich per E-Mail versendeten Bestätigung der Teilnahme durch die CAJ wird zwischen Anmeldenden*r und der CAJ ein Vertrag geschlossen, durch den die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes begründet wird.
    2. Erfolgt die Anmeldung durch einen Diözesanverband oder durch eine dritte Person, so trägt der Diözesanverband bzw. die anmeldende Person die Verantwortung, dass die gemachten Angaben richtig sind und dass die hier vorgelegten Anmeldebedingungen eingehalten werden. Insbesondere ist die anmeldende Person bzw. der anmeldende Diözesanverband verpflichtet, eventuell zu entrichtende Ausfallgebühren einzusammeln oder selbst zu tragen und der CAJ weiterzuleiten.

    § 2      Teilnahme-/Solibeiträge

    1. Die Beiträge für die jeweiligen Veranstaltungen sind der jeweiligen Einladung zu entnehmen. Ermäßigte Teilnahmegebühren gelten für Geringverdiener*innen, Auszubildende, Menschen ohne Arbeit, Schüler*innen und Studierende (Selbsteinschätzung). Bei finanziellen Engpässen der Teilnehmer*innen kann ein abweichender Teilnahmebeitrag im Einzelfall mit dem Bundesvorstand der CAJ vereinbart werden.
    2. Grundsätzlich wird der zu entrichtende Teilnahme-/Solibeitrag in voller Höhe bei Veranstaltungsbeginn fällig und ist per Überweisung im Vorfeld oder in bar vor Ort zu zahlen (genaueres regelt die Ausschreibung oder die Bestätigungsmail). Hiervon kann nur dann abgewichen werden, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist.

    § 3      Rücktrittsbedingungen und Stornokosten

    1. Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung durch den*die Teilnehmer*in kann nur in Textform erfolgen: Per Post an die Geschäftsstelle der CAJ oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder an eine in der Ausschreibung angegebene Emailadresse.
      Aufgrund der der CAJ durch die Nichtteilnahme entstehenden Kosten wird eine Stornopauschale in folgender Höhe erhoben:
      • 2 Wochen oder länger vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnahmebeitrags
      • bei späterem Rücktritt, bei Nichtantritt oder bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung bzw. bei berechtigtem Ausschluss des*r Teilnehmenden: 100 % des Teilnahmebeitrags
    2. Im Falle eines Rücktritts fällt die Stornopauschale jedoch dann nicht an, wenn eine Ersatzperson gestellt wird.
    3. Ausnahmen können durch den Bundesvorstand nach Darlegung besonderer, nicht vorhersehbarer, nachvollziehbarer Gründe gewährt werden.

    § 4      Absage von Veranstaltungen / Durchführungsabweichungen

    1. Die CAJ behält sich auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vor, eine Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Dies kann insbesondere bei zu geringer Nachfrage oder Erkrankung der Kursleitung der Fall sein. In einem solchen Fall werden die gezahlten Teilnahmebeiträge umgehend zurückerstattet. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Ersatz sonstiger Aufwendungen ist jedoch ausgeschlossen.
    2. Hinsichtlich des Einsatzes von Teamer*innen, des Veranstaltungsortes sowie beim Ablauf der Veranstaltung behält sich die CAJ Änderungen vor. Solche Durchführungsabweichungen berechtigen weder zum Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung noch zur Minderung der Teilnahmegebühr.

    § 5      Kosten für Anreise, Verpflegung und Unterkunft

    1. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angekündigt, im Beitrag enthalten. Weitere Kosten für Snacks, Getränke und Anderes sind selbst zu tragen.
    2. Die Kosten für die Anreise werden bis zur Höhe einer Bahnfahrt, 2. Klasse erstattet. Sitzplatzreservierungen sind nicht erstattungsfähig. Die Fahrtkosten mit dem Auto werden in diesem Rahmen mit 0,20€/km pro Auto erstattet. Flugkosten werden nicht erstattet.
    3. Für die Erstattung muss das Fahrtkostenformular (bei Bahnfahrt inklusive der Original-Fahrkarte) unterschrieben innerhalb von drei Wochen nach Veranstaltungsende per Post oder Fax in der Bundesgeschäftsstelle der CAJ eingegangen sein. Drei Wochen nach Veranstaltungsende verfällt der Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten.

    § 6      Jugendschutz

    1. Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz. Somit gilt auf unseren Veranstaltungen, dass:
      • keine alkoholischen Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden,
      • Tabakwaren für Jugendliche unter 18 Jahren verboten sind.
    2. Für Teilnehmer*innen unter 18 Jahren gilt bei uns eine 3er-Regel. Dies bedeutet, dass Teilnehmer*innen unter 18 Jahren beim Verlassen des Geländes immer mindestens zu dritt unterwegs sein müssen. Denn so ist im Falle eines Falles gewährleistet, dass eine*r vor Ort bleiben kann, während die andere Person Hilfe holt.

    § 7      Haftung

    1. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der CAJ wird eine normale physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist durch den*die Teilnehmer*in eigenverantwortlich zu prüfen. Bestehen Zweifel an der physischen oder psychischen Belastbarkeit des*derTeilnehmer*in, so ist diese*r verpflichtet, die CAJ unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
    2. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der CAJ oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen*innen beruht. Die CAJ übernimmt für den Verlust von allen in das in die Veranstaltungsräume mitgebrachten Kleidungsstücken und Wertsachen keine Haftung, es sei denn, dass ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.

    § 8      Verwendung von Bild- und Tonmitschnitten

    Der*die Teilnehmer*in stimmt mit seiner Anmeldung zu, dass Fotos, Bild- und Tonmitschnitte für die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit der CAJ verwendet werden dürfen. Stimmt der*die Teilnehmer*in dem nicht zu, muss er dies schriftlich mitteilen.

    § 9      Datenschutz

    1. Die mit der Anmeldung übermittelten persönlichen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts zum Zwecke der Veranstaltungs- bzw. Kursabwicklung sowie zur weiteren Werbung von Seiten der CAJ verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
    2. Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie sie uns von dem*der Teilnehmenden freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Es besteht jederzeit ein Widerrufsrecht hinsichtlich der erteilten Einwilligung sowie das Recht auf Einsichtnahme, Richtigstellung und Löschung der persönlichen Daten. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung an die CAJ.

    §10    Sonstiges

    1. Abweichungen und sonstige Nebenabreden zu den hier dargestellten Anmelde- und Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
    2. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich im geschlossenen Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

    Stand: 01.01.2018

Termine

Fr, 14.06.24 - So, 16.06.24 Vorkämpfer*innenschulung: Sehen Urteilen Handeln + Mini CAJ Basics in Frankfurt
Sa, 07.09.24 Finanzausschuss II in Köln
Fr, 20.09.24 - So, 22.09.24 Aktionstage der CAJ Deutschland in Mannheim
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