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KAB Deutschlands zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission

KAB Pressemitteilung
KAB Deutschlands zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission:
Verlässliche und armutsfeste Alterssicherung muss Richtschnur der Rentenreform bleiben
Köln, 24. Juni 2026 – Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands sieht in den gestern vorgelegten Empfehlungen der Alterssicherungskommission wichtige Schritte in Richtung einer Erwerbstätigenversicherung. Insgesamt fällt die Bewertung jedoch kritisch aus.


Positiv bewertet die KAB, dass künftig Selbstständige, Abgeordnete in Bund und Ländern sowie Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Das ist aus Sicht der KAB ein erster Schritt in Richtung einer Erwerbstätigenversicherung. Langfristig müssen Beamtenversorgung und berufsständische Versorgung mit einbezogen werden.
Ebenso begrüßt die KAB die Reform der Minijobs ausdrücklich. Geringfügige Beschäftigung führt häufig zu sehr niedrigen Rentenansprüchen. Besonders Frauen sind davon betroffen. Eine Versicherungspflicht ab dem ersten Euro wird die soziale Absicherung stärken und die Rentenversicherung stabilisieren.


„Entscheidend ist, was am Ende im Gesetz steht. Daran werden wir die Umsetzung messen, denn aus Sicht der KAB kommt es auf konkrete und sozial ausgewogene Regelungen an“, sagt Stefan Wöstmann, Mitglied des Bundesvorstands und der Fachgruppe „KAB und Soziales“.
Kritisch sieht die KAB den Gesamteffekt der Vorschläge. Viele Einzelmaßnahmen wirken technisch und nur scheinbar moderat. Zusammen bedeuten sie aber einen spürbaren Umbau der Alterssicherung.
Die kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung lehnt die KAB ab. Sie warnt vor einer Schwächung des solidarischen Umlagesystems. Außerdem wird die Rentenversicherung stärker von Kapitalmarktrisiken abhängig. Die gesetzliche Rente muss das zentrale Fundament bleiben. Private Vorsorge kann ergänzen, darf aber nicht verpflichtend werden.
Die KAB fordert daher eine verlässliche Sicherung des Rentenniveaus. Es soll über 2031 hinaus mindestens 48 Prozent betragen. Zugleich ist eine strukturell armutsfeste Alterssicherung erst ab 53 Prozent gegeben.
Problematisch sieht die KAB auch die Annahme durchgängiger Erwerbsbiografien. In der Realität gibt es viele Brüche. Teilzeit, Care-Arbeit und persönliche Faktoren (wie z.B. gesundheitliche Einschränkungen) prägen viele Lebensläufe. Insbesondere Versicherte mit prekären Lebensläufen sind von einem späterem Renteneintritt betroffen.
Die geplanten Anhebungen der Altersgrenzen lehnt die KAB daher ab. Das gilt für die Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte. Viele Menschen in belastenden Berufen schaffen die Regelaltersgrenze gesundheitlich nicht.
Auch beim Thema Altersarmut sieht die KAB deutliche Lücken. Ein Freibetrag in der Grundsicherung reicht aus Sicht der KAB nicht aus. Strukturelle Lösungen fehlen.
Die KAB fordert deshalb eine garantierte Mindestsicherung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer arbeitet (z.B. Erwerbsarbeit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen), muss im Alter zuverlässig abgesichert sein.
Insgesamt erkennt die KAB Fortschritte in Richtung einer Erwerbstätigenversicherung an. Gleichzeitig bleibt die Kritik klar:
Eine Rentenreform muss Sicherheit schaffen und Armut verhindern.
Die Katholische Arbeitnehmer- Bewegung ist ein katholischer Berufs- und Sozialverband, der sich seit über 175 Jahren für eine lebenswerte Arbeits- und Berufswelt einsetzt. Als Bewegung für soziale Gerechtigkeit positioniert sie sich politisch, beteiligt sich an öffentlichen Debatten und setzt Impulse zur aktiven Gestaltung der Zukunft.

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