Unsere Schulaktion

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Während der Gruppentreffen und durch die Reflektion unseres Lebens haben wir wahrgenommen, dass es für junge Menschen,

deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, ungleich schwieriger ist, Texte auf Deutsch korrekt zu lesen, zu verstehen und zu schreiben, als dies für deutschmuttersprachliche SchülerInnen der Fall ist. Dies wirkt sich besonders nachteilig in Prüfungssituationen aus, vor allem bei schriftlichen Prüfungen, die oftmals auf 90 Minuten Bearbeitungszeit terminiert sind. In der "Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe 1" vom 31. März 2010 des Lands Berlin heißt es unter Paragraph 17 Absatz 3 zum Punkt "Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft", dass "bei Bedarf (...) zusätzliche Fördermaßnahmen durchgeführt werden (können), über deren Form und Umfang die Schule entscheidet." Aus diesem Grund beschlossen Mitglieder der CAJ Berlin sich dafür einzusetzen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um diese Nachteile auszugleichen. Nichtdeutschen SchülerInnen soll ein Nachteilausgleich, z.B. in Form einer Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren gewähren werden (wie dies etwa auch im Land Hessen im siebten Teil der "Verordnung (VO) zur Gestaltung des Schulverhältnisses für SchülerInnen nichtdeutscher Herkunft" gehandhabt wird). Insbesondere ist es uns ein Anliegen, dass derartige Fördermaßnahmen auch auf SchülerInnen der Sekundarstufe II angewendet werden dürfen.

Aus diesem Grund sind Mitglieder der CAJ Berlin an ihren Schulen in Berlin und Fürstenwalde aktiv geworden:

In einer Berliner Schule nahmen wir Kontakt mit der Schulleitung auf, um nach mehr Bearbeitungszeit in Klausuren für Geflüchtete zu bitten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Unter einem Brief, in dem wir offiziell um solch eine Verlängerung der Bearbeitungszeit baten, wurden dafür Unterschriften von anderen SchülerInnen, die dieses Anliegen unterstützen, gesammelt. Die Fragestellung wurde nach mehrmaligem Kontakt mit der Schulleitung in die Lehrerkonferenz getragen. Das Ergebnis ist nun, dass es bei gleicher Aufgabenstellung mehr Zeit für alle SchülerInnen der Schule zur Bearbeitung der Prüfungen gibt.

In Fürstenwalde waren drei Mitglieder sehr aktiv bei ihrer Schule. Ihr Anliegen ist es insbesondere, in Prüfungen ein Wörterbuch benutzen zu dürfen. Sie formulierten einen Brief an die Schulleitung mit der Bitte um Zeitverlängerung in Prüfungen und der Erlaubnis, ein Wörterbuch benutzen zu dürfen. Die Schulleitung zeigte Verständnis, aber wies das Anliegen zunächst ab. Hier ist nun nach neuen Wegen und Schritten zu suchen.

Im Zuge der Schulaktion streben wir an, Ergebnisse zu erzielen, die einen Nachteilausgleich für Geflüchtete beinhalten, ohne sich auf eine bestimmte Schule zu beziehen. Somit streben wir gesetzliche Lösungen für diese Situation an. Konsens ist bisher folgende Forderung: „Wir wollen einen Nachteilausgleich für Nicht-Deutsch-MuttersprachlerInnen an weiterführenden Schulen in Deutschland. Wir wollen, dass dieser Nachteilausgleich das Recht beinhaltet, ein Wörterbuch „Muttersprache / Deutsch“ zu benutzen. Der Nachteilausgleich soll sich darauf beziehen, dass es mehr Zeit in Klausuren für SchülerInnen gibt, die nicht Deutsch als Muttersprache haben. Dieses Mehr an Zeit soll einen bestimmten Prozentsatz der normalen Arbeitszeit betragen.“

Weitere Konkretisierungen sind nötig und noch zu tätigen. Diese sollen noch 2016 vorgenommen werden. Dafür planen wir auch eine anschließende Beratung mit unseren Kooperationapartnern über dieses Thema und Lobbyarbeit. Auch soll zu dieser Forderung von der CAJ Berlin ein Antrag bei der BDKJ Diözesanversammlung 2016 eingebracht werden.

 

Termine - CAJ Berlin

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